Perspectives/NIE-Nummer in Spanien beantragen: kompletter Leitfaden für deutsche Käufer 2026
NIE-Nummer in Spanien beantragen: kompletter Leitfaden für deutsche Käufer 2026

Legal & Tax · 8 Min. Lesezeit

NIE-Nummer in Spanien beantragen: kompletter Leitfaden für deutsche Käufer 2026

13 August 2026 · Hansson & Hertzell

Ohne NIE-Nummer kaufen Sie keine Immobilie in Spanien. So beantragen Sie sie — in Spanien oder in Deutschland — mit Formularen, Kosten, Dokumenten und Bearbeitungszeit.

Kurz gesagt: Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre spanische Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer — und ohne sie können Sie keine Immobilie kaufen, kein spanisches Bankkonto eröffnen und keine Steuern zahlen. Sie beantragen die NIE-Nummer auf zwei Wegen: in Spanien bei der Policía Nacional oder in Deutschland beim spanischen Konsulat. Dieser Leitfaden erklärt beide Wege — mit den genauen Formularen, Kosten, Dokumenten und Bearbeitungszeiten — sowie den schnellsten Weg beim Kauf aus der Ferne.

Es ist der allererste Schritt, den wir mit jedem Käufer gehen, noch vor dem Angebot: Ohne NIE steht der gesamte Kauf still. Kümmern Sie sich also früh darum.

Was ist eine NIE-Nummer genau?

Die NIE ist eine eindeutige Nummer, die der spanische Staat Nicht-Spaniern für alle steuerlichen und rechtlichen Vorgänge zuteilt. Sie beginnt mit einem Buchstaben (X, Y oder Z), gefolgt von sieben Ziffern und einem Kontrollbuchstaben — zum Beispiel Y-1234567-A. Die Nummer ist lebenslang gültig und ändert sich nie; nur das Papierzertifikat, auf dem sie steht, kann veraltet wirken — die Nummer selbst bleibt Ihre.

Wichtige Unterscheidung:

  • NIE = nur eine Identifikationsnummer (für Kauf, Steuern, Bank). Diese benötigen Sie als deutscher Käufer.
  • Residencia / TIE = ein Aufenthaltsstatus für alle, die länger als 183 Tage in Spanien leben. Der Kauf einer Zweitwohnung erfordert keine Residencia — nur eine NIE.

Verwechseln Sie beides also nicht: Für den Kauf einer Ferienimmobilie genügt die NIE.

Kaufen Sie gemeinsam? Dann braucht jeder Käufer eine eigene NIE-Nummer. Ein Ehepaar, das zusammen in die Urkunde kommt, beantragt also zwei NIE-Nummern — planen Sie das ein, denn es verdoppelt Termine und Dokumente.

Wofür brauchen Sie eine NIE-Nummer?

  • Eine Immobilie kaufen und die Urkunde (escritura) beim Notar unterzeichnen
  • Ein spanisches Bankkonto eröffnen (nötig für Zahlung und Versorgung)
  • Steuern zahlen: die Grunderwerbsteuer (ITP) oder IVA beim Kauf und später die jährliche IBI und das Modelo 210
  • Versorgungsverträge (Wasser, Strom) und Versicherungen auf Ihren Namen anmelden
  • Ein Auto kaufen oder anmelden

Kurz: Jeder finanzielle oder rechtliche Vorgang in Spanien läuft über Ihre NIE. Sie ist die Nummer, mit der die spanische Finanzverwaltung (Agencia Tributaria), der Notar und Ihre Bank Sie erkennen.

Weg 1: die NIE in Spanien beantragen

Sind Sie in Spanien (oder reisen Sie hin), beantragen Sie die NIE bei der Policía Nacional (Abteilung Extranjería) oder einer zuständigen Dienststelle. Die Schritte:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin (cita previa) online über die Behördenseite (sede electrónica). Wählen Sie Ihre Provinz (z. B. Alicante) und „Asignación de NIE". In belebten Küstenregionen kann ein freier Termin knapp sein — versuchen Sie es früh am Morgen.
  2. Füllen Sie das Formular EX-15 aus — das offizielle Antragsformular für die Beantragung der NIE-Nummer. Es ist auf Spanisch; lassen Sie es im Zweifel prüfen, denn ein Fehler ist der häufigste Grund für Verzögerungen.
  3. Zahlen Sie die Gebühr über das Modelo 790 código 012 — derzeit rund 9,84 €. Sie zahlen bei einer spanischen Bank und behalten den abgestempelten Beleg.
  4. Bringen Sie zum Termin mit: Ihren Reisepass (plus Kopie), das ausgefüllte EX-15, das bezahlte Modelo 790 und einen Nachweis Ihres Motivs — beim Kauf etwa einen Reservierungsvertrag oder eine Erklärung des Verkäufers/Maklers.
  5. Nach Genehmigung erhalten Sie das NIE-Zertifikat, oft noch am selben Tag oder binnen weniger Tage.

*Der Termin (cita previa) ist in der Praxis der schwierigste Schritt.* An der Costa Blanca — Provinz Alicante — sind die Dienststellen in Torrevieja, Alicante und Orihuela beliebt und oft ausgebucht. Erscheinen keine freien Termine, versuchen Sie: früh morgens neu laden, eine benachbarte Dienststelle in derselben Provinz wählen oder es über Ihren Gestor erledigen lassen, der die Verfügbarkeit täglich prüft.

Weg 2: die NIE in Deutschland beantragen (beim spanischen Konsulat)

Möchten Sie die NIE schon vor der Abreise regeln, geht das beim spanischen Konsulat in Deutschland (je nach Wohnort z. B. Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf oder Stuttgart). Sie vereinbaren einen Termin, reichen dasselbe EX-15-Formular ein, zeigen Ihren Reisepass, begründen Ihr Motiv (den geplanten Kauf) und zahlen die konsularische Gebühr. Das Konsulat leitet den Antrag nach Spanien weiter; rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit, in der Hochsaison länger. Dieser Weg ist sinnvoll, wenn Sie die NIE sicher vor dem Notartermin haben möchten, ist aber meist langsamer als der Antrag in Spanien selbst. Als EU-Bürger benötigen Sie kein Visum, aber unter Umständen beglaubigte Übersetzungen der Unterlagen.

Weg 3 (empfohlen beim Kauf aus der Ferne): per Vollmacht

Der Weg, für den sich die meisten unserer Käufer entscheiden: Sie erteilen Ihrem Anwalt oder Gestor in Spanien eine notarielle Vollmacht (poder notarial), mit der dieser die NIE in Ihrem Namen beantragt. Sie müssen dann selbst nicht zur Behörde.

Wie funktioniert das? Sie unterzeichnen die Vollmacht bei einem Notar. Tun Sie das in Deutschland, muss sie mit einer Apostille und meist einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische versehen werden, damit sie in Spanien gültig ist. Unterschreiben Sie in Spanien bei einem Notar, ist das oft einfacher und günstiger, sofern Sie einmal vor Ort sind. Mit der Vollmacht bucht Ihr Anwalt die cita previa, reicht das EX-15 ein, zahlt das Modelo 790 und holt das Zertifikat ab — alles ohne Sie. Dieselbe Vollmacht kann später auch den Kauf selbst abwickeln.

Was kostet eine NIE-Nummer?

Die Behördengebühr selbst ist niedrig: rund 9,84 € über das Modelo 790. Die Kosten liegen in der Begleitung: Lassen Sie es über einen Anwalt oder Gestor mit Vollmacht erledigen, rechnen Sie mit 150–300 € Honorar, plus die Kosten der notariellen Vollmacht (in Deutschland samt Apostille und Übersetzung schnell einige hundert Euro; in Spanien oft weniger). Seien Sie kritisch bei Anbietern, die für einen „NIE-Service" hohe Summen verlangen — der Antrag selbst ist einfach; Sie zahlen vor allem für Bequemlichkeit und die Vollmacht.

Dokumenten-Checkliste

  • Gültiger Reisepass (Original + Kopie der Fotoseite)
  • Ausgefülltes Formular EX-15
  • Bezahltes Modelo 790 código 012 (± 9,84 €)
  • Motiv des Antrags: Reservierungsvertrag, Kaufabsicht oder Maklererklärung
  • Beim Vollmachtsweg: die notarielle Vollmacht (poder notarial) mit Apostille
  • Manchmal: ein Passfoto und ein Adressnachweis

Wie lange dauert es?

  • In Spanien (Policía Nacional): oft noch am selben Tag bis wenige Tage nach dem Termin — sofern Sie eine cita previa bekommen.
  • Beim Konsulat in Deutschland: einige Wochen bis zu zwei Monaten.
  • Per Vollmacht/Gestor: meist ein bis zwei Wochen, ohne dass Sie selbst reisen müssen.

Planen Sie die NIE also deutlich vor dem geplanten Notartermin. Ein zu später NIE-Antrag ist der häufigste Grund, warum ein Notartermin verschoben werden muss.

Häufige Fehler

  • Zu spät beginnen und den Notartermin verschieben müssen, weil die NIE noch fehlt.
  • NIE und Residencia verwechseln — für eine Zweitwohnung brauchen Sie nur die NIE.
  • *Keinen Termin (cita previa) vereinbaren* und vor verschlossener Tür stehen.
  • Das Motiv nicht belegen können — bringen Sie stets einen Nachweis Ihrer Kaufabsicht mit.
  • Glauben, die NIE verfalle — die Nummer bleibt lebenslang Ihre; nur das Papierzertifikat kann veraltet wirken.

Praktischer Rat

  1. Kümmern Sie sich um die NIE als ersten Schritt, sobald Sie ernsthaft kaufen. Sehen Sie sich unsere Immobilien an, während der Antrag läuft.
  2. Kaufen Sie aus der Ferne? Wählen Sie den Vollmachtsweg über einen unabhängigen Anwalt — der schnellste, sorgenfreie Weg.
  3. Bringen Sie stets Reisepass, EX-15 und bezahltes Modelo 790 zum Termin mit.
  4. Fragen zu Ihrer Situation? Kontaktieren Sie uns — wir begleiten den gesamten Ablauf. Mehr Ratgeber oder Details zu Torrevieja und Orihuela Costa.

Frequently Asked Questions

Was ist eine NIE-Nummer und brauche ich sie zum Immobilienkauf?
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre spanische Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer. Ohne sie können Sie keine Immobilie kaufen, kein Bankkonto eröffnen und keine Steuern zahlen. Für eine Zweitwohnung genügt die NIE; eine Residencia ist nicht nötig.
Wie beantrage ich die NIE-Nummer in Spanien?
Vereinbaren Sie online einen Termin (cita previa) bei der Policía Nacional/Extranjería, füllen Sie das Formular EX-15 aus, zahlen Sie das Modelo 790 (± 9,84 €) bei einer Bank und bringen Sie Ihren Reisepass plus einen Nachweis Ihrer Kaufabsicht mit. Nach Genehmigung erhalten Sie das Zertifikat, oft am selben Tag.
Kann ich die NIE schon in Deutschland beantragen?
Ja, beim spanischen Konsulat in Deutschland mit demselben EX-15-Formular, Ihrem Reisepass und der konsularischen Gebühr. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit. Als EU-Bürger brauchen Sie kein Visum, aber eventuell beglaubigte Übersetzungen.
Was kostet eine NIE-Nummer?
Die Behördengebühr ist niedrig: rund 9,84 € über das Modelo 790. Lassen Sie es über einen Anwalt oder Gestor mit Vollmacht erledigen, kommen 150–300 € Honorar plus die Kosten der notariellen Vollmacht hinzu.
Kann jemand die NIE für mich beantragen?
Ja. Mit einer notariellen Vollmacht (poder notarial) kann Ihr Anwalt oder Gestor in Spanien die NIE für Sie beantragen, ohne dass Sie selbst zur Behörde müssen. In Deutschland unterschrieben, braucht die Vollmacht eine Apostille und beglaubigte Übersetzung. Es ist der schnellste Weg beim Kauf aus der Ferne.
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