Inzichten/Wohnung kaufen in Spanien: alle Kosten im Überblick (2026)
Wohnung kaufen in Spanien: alle Kosten im Überblick (2026)

Buying Guide · 11 Min. Lesezeit

Wohnung kaufen in Spanien: alle Kosten im Überblick (2026)

5 September 2026 · Hansson & Hertzell

Wer eine Wohnung in Spanien kaufen will, sollte mit Kosten von 9-13 % zusätzlich zum Kaufpreis rechnen — bei Neubau 12-14 %. Jeder Posten erklärt, mit Rechenbeispielen.

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung, wenn Sie eine Wohnung in Spanien kaufen möchten. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie an der Costa Blanca kommen üblicherweise 9-13 % Steuern und Gebühren hinzu, bei Neubau 12-14 %. Dieser Ratgeber schlüsselt jeden Posten auf, damit Sie vor einem Angebot korrekt kalkulieren können.

Grunderwerbsteuer (ITP) — der größte Posten

Die ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) wird beim Kauf einer Bestandsimmobilie von einer Privatperson fällig. Seit dem 1. Juni 2026 hat die Region Valencia — zu der die gesamte Costa Blanca gehört — die ITP von 10 % auf 9 % gesenkt. Es handelt sich um eine regionale Steuer, andere spanische Regionen setzen andere Sätze an (Madrid berechnet zum Beispiel 6 %).

KaufpreisITP (9 %)
150.000 €13.500 €
250.000 €22.500 €
400.000 €36.000 €
600.000 €54.000 €

Bei Neubau direkt vom Bauträger zahlen Sie statt ITP die Mehrwertsteuer (IVA, 10 %) plus Stempelsteuer (AJD, 1,5 %) — zusammen 11,5 %.

Notar- und Grundbuchkosten

  • Notar: 600-1.200 €, je nach Kaufpreis und Vertragskomplexität.
  • Grundbuchamt (Registro de la Propiedad): 400-800 €.
  • Anwalt: etwa 1 % des Kaufpreises, mit einer praktischen Untergrenze von rund 1.500 € — selbst bei günstigeren Immobilien fällt dieser Betrag selten darunter.

Kosten bei Finanzierung

Bei einer Finanzierung über eine spanische Bank kommen hinzu:

  • Gutachten (Tasación): 300-500 €.
  • Bankgebühren: 500-1.500 €, je nach Bank unterschiedlich.
  • Spanische Banken finanzieren Nichtresidenten üblicherweise 60-70 % des Gutachtenwerts — der Rest, plus alle oben genannten Kosten, muss in bar verfügbar sein.

Rechenbeispiele: Gesamtkosten bei verschiedenen Preisniveaus

KaufpreisITP (9 %)Notar+GrundbuchAnwaltNebenkosten gesamtGesamtkosten
150.000 €13.500 €~1.400 €~1.500 €~16.400 €~166.400 €
250.000 €22.500 €~1.700 €~2.500 €~26.700 €~276.700 €
400.000 €36.000 €~2.000 €~4.000 €~42.000 €~442.000 €

Der prozentuale Anteil der Nebenkosten sinkt bei höheren Kaufpreisen leicht, da Notar- und Grundbuchkosten nicht linear mit dem Preis skalieren.

Neubau vs. Bestand: der Kostenvergleich

BestandNeubau
SteuerITP 9 %IVA 10 % + AJD 1,5 %
Gesamte Steuerlast9 %11,5 %
Notar/GrundbuchGleichGleich
AnwaltGleichOft etwas höher bei Off-Plan-Käufen

Neubau kostet steuerlich also rund 2,5 Prozentpunkte mehr als Bestand, bringt dafür oft Garantien und niedrigere Instandhaltungskosten in den ersten Jahren mit sich.

Laufende Kosten nach dem Kauf

Zu den einmaligen Kaufkosten kommen jährlich die IBI (kommunale Grundsteuer, meist 300-800 € je nach Lage) und für nichtresidente Eigentümer die IRNR — Einkommensteuer auf einen fiktiven Wert, auch ohne Vermietung (etwa 19 % von 1,1-2 % des Katasterwerts).

Häufige Fehler, die Geld kosten

Nicht mehrere Hypothekenangebote vergleichen. Zinsen und Bankgebühren unterscheiden sich zwischen spanischen Banken oft um 0,3-0,5 Prozentpunkte. Bei einem Darlehen über 200.000 € über 20 Jahre kann das mehrere Tausend Euro ausmachen.

Die Bearbeitungszeit der NIE-Nummer unterschätzen. Ohne NIE können Sie keinen Kauf abschließen. Siehe unseren vollständigen NIE-Leitfaden — rechnen Sie mit 2-4 Wochen Bearbeitungszeit und beginnen Sie rechtzeitig.

Laufende Gemeinschaftskosten nicht einplanen. In Anlagen mit Pool und Aufzug liegen diese oft bei 50-150 € im Monat — ein Kostenposten, der auch bei leerstehender Immobilie weiterläuft.

Verhandeln ohne Referenzpunkt. Ohne Zugang zu echten Transaktionspreisen verhandeln Sie blind gegen den Angebotspreis des Verkäufers — und bei aktuell weniger Verkäufen am Markt spüren Verkäufer weniger Druck, freiwillig mit dem Preis herunterzugehen.

Der Kaufprozess und wann welche Kosten anfallen

Die oben genannten Kosten fallen nicht alle gleichzeitig an — sie verteilen sich über den Kaufprozess:

  1. Reservierungsvertrag: 3.000-6.000 € bei Einigung, bevor Steuern oder Gebühren anfallen.
  2. Arras-Vertrag: üblicherweise 10 % des Kaufpreises als Anzahlung, für beide Seiten bindend.
  3. Rechtliche Prüfung: das Anwaltshonorar wird oft teils zu Beginn, teils bei Übergabe fällig.
  4. Übergabe beim Notar (Escritura): hier werden Restkaufpreis, ITP, Notarhonorar und Grundbuchgebühr am selben Tag fällig.
  5. Nach der Übergabe: IBI und eine eventuelle IRNR fallen jährlich laufend an.

Der gesamte Prozess von der Reservierung bis zur Übergabe dauert üblicherweise 6-10 Wochen, bei einer Finanzierung länger, da Gutachten und Genehmigung der Bank zusätzliche Zeit benötigen.

Regionale Unterschiede beim Immobilienkauf in Spanien

Die ITP ist eine regionale Steuer, daher unterscheidet sich das Gesamtkostenbild je nach Region in Spanien. Neben den 9 % in Valencia erhebt Andalusien 7 %, Katalonien 10 % und Madrid nur 6 %. Wer mehrere Regionen abwägt, sollte dies einkalkulieren — der Steuerunterschied ist jedoch selten das entscheidende Kriterium; Immobilienpreise, Infrastruktur und Klima unterscheiden sich zwischen den Regionen viel stärker als 1-4 Prozentpunkte Grunderwerbsteuer.

Vollständiges Rechenbeispiel: Kauf mit Finanzierung

Angenommen, Sie kaufen eine Wohnung für 250.000 € und finanzieren 60 % (150.000 €) über eine spanische Bank:

  • Eigenkapital: 100.000 €
  • ITP (9 %): 22.500 €
  • Notar + Grundbuch: ~1.700 €
  • Anwalt: ~2.500 €
  • Gutachten: ~400 €
  • Bankgebühren: ~1.000 €
  • Gesamter Barmittelbedarf: rund 128.100 € (Eigenkapital plus alle Gebühren)

Das ist die Zahl, die viele Käufer unterschätzen — es geht nicht nur um die Anzahlung, sondern um die gesamte Summe, die vor der Übergabe in bar verfügbar sein muss.

So vermeiden Sie, für die Immobilie selbst zu viel zu zahlen

Die oben genannten Kosten sind vorhersehbar und für alle gleich. Was am stärksten variiert — und wo Käufer tatsächlich Zehntausende Euro verlieren oder gewinnen können — ist, ob der Angebotspreis fair ist. Spanische Portale zeigen routinemäßig Angebotspreise, die 5-15 % über dem liegen, was vergleichbare Immobilien im selben Postleitzahlengebiet tatsächlich erzielen.

Wir gehen bei jeder Transaktion von den realen Notarpreisen aus — nicht von Angebotspreisen —, um zu beurteilen, ob eine Immobilie fair bepreist ist, bevor wir ein Angebot empfehlen. Bei aktuell weniger Verkäufen am Markt (Notardaten zeigen rund 8 % weniger Transaktionen im ersten Halbjahr 2026 gegenüber 2025) und weiter steigenden Preisen ist ein echter Verhandlungsbezugspunkt wichtiger denn je.

Oft vergessene Kostenpunkte

Prüfung auf unbezahlte Schulden auf der Immobilie. Vor der Übergabe bestätigt Ihr Anwalt, dass keine offenen Gemeinschaftskosten, Gemeindesteuer (IBI) oder andere Schulden an der Immobilie haften — diese gehen sonst auf den neuen Eigentümer über. Das gehört zur Standardprüfung des Anwalts, sollte aber immer schriftlich vor der Übergabe bestätigt werden.

Anschluss von Strom, Wasser und Internet. Bei einer länger leerstehenden Immobilie können Kosten für die Reaktivierung oder Ummeldung der Verträge anfallen, üblicherweise 50-150 € pro Dienstleistung.

Möbel und Umzug. Wer eine unmöblierte Immobilie zum dauerhaften Wohnen kauft, sollte separat Kosten für Möbel, Geräte und gegebenenfalls einen Umzugsservice einplanen — das ist in den obigen Zahlen nie enthalten, kann aber je nach gewünschtem Standard erheblich sein.

Was unsere Kostenberatung tatsächlich umfasst

Wenn wir mit einem Käufer arbeiten, gehen wir das gesamte Kostenbild durch, bevor ein Angebot abgegeben wird — nicht nur Steuern und Gebühren, sondern auch eine Einschätzung, ob der Angebotspreis selbst angemessen ist, basierend auf den realen Transaktionsdaten der Notare für dieses Postleitzahlengebiet. Das ist der Unterschied zwischen dem bloßen Berechnen der oben genannten Kosten und dem tatsächlichen Wissen, dass Sie für die Immobilie nicht zu viel zahlen.

Fazit: von Anfang an richtig kalkulieren

Planen Sie 9-12 % Nebenkosten bei Bestand und 11,5-14 % bei Neubau ein, plus Gutachten- und Bankkosten bei Finanzierung. Der größte Hebel für Ihre Gesamtkosten liegt jedoch nicht in der Optimierung dieser festen Gebühren — sondern darin, den tatsächlichen Marktpreis der konkreten Immobilie zu kennen, die Sie in Betracht ziehen.

Durchsuchen Sie unser aktuelles Angebot an der Costa Blanca oder lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zum Immobilienkauf an der Costa Blanca für den gesamten Prozess Schritt für Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Frequently Asked Questions

Wie viel kostet der Immobilienkauf in Spanien insgesamt?
Rechnen Sie mit 9-13 % Nebenkosten bei Bestand und 11,5-14 % bei Neubau, inklusive Notar-, Grundbuch- und Anwaltskosten.
Was ist der Unterschied zwischen ITP und IVA?
Die ITP fällt beim Kauf von einer Privatperson an (9 % in der Region Valencia seit Juni 2026). Beim Kauf von Neubau direkt vom Bauträger gilt stattdessen die Mehrwertsteuer (IVA, 10 %) plus Stempelsteuer (AJD, 1,5 %).
Bekommen ausländische Käufer eine Finanzierung in Spanien?
Ja. Spanische Banken finanzieren Nichtresidenten üblicherweise 60-70 % des Gutachtenwerts. Die Zinsen liegen 2026 bei etwa 3,0-3,8 % (variabel) oder 3,5-4,2 % (fest).
Warum weichen Angebotspreise von tatsächlichen Verkaufspreisen ab?
Spanische Portale zeigen von Verkäufern selbst festgelegte Angebotspreise, die laut notariell erfassten Transaktionsdaten im selben Postleitzahlengebiet routinemäßig 5-15 % über dem tatsächlich gezahlten Preis liegen.
Welche laufenden Kosten fallen nach dem Kauf an?
Jährliche kommunale Grundsteuer (IBI, 300-800 € je nach Lage) und für nichtresidente Eigentümer Einkommensteuer (IRNR) auf einen fiktiven Wert, auch ohne Vermietung.
kaufnebenkostenitpcosta blancakaufratgebersteuern

Volg ons op Google

Maak Hansson & Hertzell een voorkeursbron

Voeg ons toe als voorkeursbron in Google, dan verschijnen onze Costa Blanca-inzichten vaker in Top Stories, Discover en AI-overzichten.

Toevoegen als voorkeursbron